Mit der Nutzung eines E-Scooters nimmt man aktiv am Straßenverkehr teil. Somit gelten es auch feste Regeln, die man beachten sollte, wenn man sich einen Eroller kaufen will. Wer gegen diese Regeln verstößt riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch seinen PKW-Führerschein! Ob man für einen Eroller einen Führerschein braucht, hängt von zwei Faktoren ab: Wie schnell ist der Roller und hat er eine Straßenzulassung?

Diverse Produktpalette

E-Scooter variieren in Sachen Optik und Leistung stark, je nach Leistungsfähigkeit erreicht so ein Roller bis zu 80km/h und hat eine maximale Reichweite von 400 km. Im Schnitt erreichen die aktuell zugelassenen Eroller ca. 50 km/h bei einer Reichweite zwischen 100 und 150km/h

Fahrerlaubnis notwendig

Bei langsameren Erollern, deren maximale Geschwindigkeit keine 20 km/h überschreitet, braucht man i. d. R. keinen Führerschein. Auf private Gelände darf man natürlich immer ohne Zulassung fahren, da es da keine Straßenverkehrsordnung gibt. Elektroroller, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h benötigen eine Versicherung und Betriebserlaubnis. Ohne der Betriebserlaubnis ist der Roller für öffentliche Straßen nicht zugelassen.

E-Scooter von bis zu 20 km/h dürfen nur von Personen gefahren werden, die mindestens 14 Jahre alt sind. Ein Führerschein ist hier wie erwähnt nicht notwendig. Einen Helm zu tragen ist ebenfalls nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert, denn Kopfverletzungen kommen beim Verkehren mit dem rasanten Roller relative häufig vor.

Will man sich einen schnelleren E-Scooter zulegen, dann benötigt man einen Führerschein der AM-Klasse. Ein normaler PKW-Führerschein enthält die Klasse AM bereits.

Weitere Regeln, die zu beachten sinds

  • Scooter dürfen nur hintereinander und nicht nebeneinander fahren. Wenn man abbiegt, muss man wie auf dem Rad ein Handzeichen geben.
  • Wenn es um Alkohol geht, dann treffen die gleichen Regeln wie für die Autofahrer zu. In Flensburg zum Beispiel zahlt man ab 0,5 Promille bereits ein Bußgeld von 500 Euro und erhält einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Wer noch keinen Führerschein besitzt, kann 6 Monate lang für seine Führerscheinprüfung gesperrt werden.
  • Falls der E-Roller nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, droht ein 70 Euro Bußgeld.
  • Fehlt das Versicherungskennzeichen, dann führt dies meist zu einem Strafgeld von 40 Euro.